AGB

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1. Geltungsbereich

Matthias Moser M2 IT-Solutions verkauft Waren und erbringt Dienstleistungen ausschließlich aufgrund der folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit der Annahme der von Matthias Moser M2 IT-Solutions gelieferten Waren bzw. der Beauftragung zu von Matthias Moser M2 IT-Solutions zu erbringenden Dienstleistungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden akzeptiert!

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für den vorliegenden Geschäftsfall, sondern auch für alle weiteren Geschäftsfälle, auch wenn sie im Einzelfall nicht gesondert vereinbart wurden. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur dann, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Wir sind nicht verpflichtet, abweichenden Bedingungen zu widersprechen.

2. Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarungen

Kaufverträge und Bestellungen von Dienstleistungen kommen durch die (vorzugsweise schriftliche) Bestellung des Kunden zum Tragen. Eine Auftragsbestätigung seitens Matthias Moser M2 IT-Solutions ist nicht erforderlich. Bestellt ein Kunde lediglich mündlich und sendet Matthias Moser M2 IT-Solutions eine Auftragsbestätigung zum Kunden, die dieser unterschreibt, dann ist das einer schriftlichen Bestellung gleichzusetzen. Abweichungen der Lieferung von der Bestellung, die lediglich dadurch erfolgen, weil ein Detail technisch verändert wurde, ohne dass die Funktion des Liefergegenstandes selbst verändert oder beeinträchtigt wurde, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kauf.

3. Preise und Lieferkonditionen

Unsere Preise sind freibleibend. Wir sind daher an die von uns angebotenen Preise insbesondere im Falle von Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten, bei Änderungen der Wechselkurse und dergleichen nicht gebunden.

Unsere Preise beinhalten nicht Liefer- und Transportkosten, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme der Hard- bzw. Software.

Sämtliche Angebote basieren auf den Angaben des Kunden. Wir haften insbesondere nicht für Schadenersatzansprüche, die aus mangelhaften Angaben über die Anzahl der erforderlichen Lizenzen entstehen können.

Die Annahme einer Bestellung ist für Matthias Moser M2 IT-Solutions freibleibend. Matthias Moser M2 IT-Solutions bemüht sich zugesagte Liefertermine einzuhalten. Eine Überschreitung eines Liefertermins von weniger als 4 Wochen wird vom Kunden toleriert. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Konventionalstrafen werden einvernehmlich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

Die Besonderheiten der Branche, mit wechselnden Verfügbarkeiten, Importausfällen, Ausfällen oder Veränderungen bei Lieferanten kann schuldloses “Unmöglich-Machen” einer Lieferung für Matthias Moser M2 IT-Solutions bedeuten. Matthias Moser M2 IT-Solutions teilt solche Fälle dem Kunden unmittelbar nach Bekanntwerden mit und informiert ihn über die mögliche Lieferung von Ersatzprodukten. Eine Haftung von Matthias Moser M2 IT-Solutions für Nichtlieferung ist in jedem Fall ausgeschlossen! Die Wahl der Zustellungsart (Botendienst, Eigenzustellung etc.) ist Matthias Moser M2 IT-Solutions überlassen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder mit Rechnung ab 100,-€. Bei Stammkunden, die auf offene Rechnung beliefert werden, ist das Zahlungsziel lt. Angabe auf der Rechnung gültig. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, werden pro Angefangenem Monat 6% Zinsen verrechnet. Eine Bindung der Zahlung von Hard- und Software an die Implementierung von Lösungen ist nicht möglich, d.h. Rechnungen für gelieferte Waren sind auch dann fällig, wenn die dem Kunden vorschwebende Anwendung noch nicht implementiert ist. Dies gilt insbesondere für Vernetzungen, die immer in Stufen durchgeführt werden. Der Kunde kann nicht darauf pochen, dass er die gesamte Hardware erst dann bezahlt, wenn das gesamte Netz implementiert ist!

5. Eigentumsvorbehalt

Matthias Moser M2 IT-Solutions bleibt Eigentümer der gelieferten Waren, solange bis die dafür gelegte Rechnung zur Gänze bezahlt ist, sowie sämtliche Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen (Zinsen, Inkassobürospesen, Anwaltskosten, Mahnspesen; wobei für jedes Mahnschreiben ein Betrag von mindestens € 10,00 zuzüglich MwSt. angemessen ist) zur Gänze beglichen sind. Wird vom Kunden diese Ware zwischenzeitlich verkauft, dann gelten die daraus entstammenden Erlöse als an Matthias Moser M2 IT-Solutions abgetreten. Diese sind unmittelbar an Matthias Moser M2 IT-Solutions zu übertragen. Wird Matthias Moser M2 IT-Solutions Eigentum beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, dann ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen alle relevanten Unterlagen an Matthias Moser M2 IT-Solutions zu liefern, die zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes nötig sind.

6. Gewährleistung

Allenfalls bei der Lieferung der Ware vorhandene und erkennbare Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich vom Kunden zu rügen.

Für von uns gelieferte Hardware leisten wir Gewähr im Rahmen der von unseren Vorlieferanten bzw. vom Hersteller gegebenen Gewährleistung bzw. Garantie. Wir können uns von Gewährleistungsansprüchen dadurch befreien, dass wir unsere Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten bzw. Herstellern an den Kunden abtreten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gehen die Kosten der Rücksendung der Ware zum Vorlieferanten bzw. Hersteller und Rückholung der Ware auf Kosten des Kunden. Die Meldung der Nicht-Funktionstüchtigkeit obliegt dem Kunden und ist in schriftlicher Form mit einer Benutzer-Fehlerdiagnose an Matthias Moser M2 IT-Solutions zu übermitteln.

Die Produkte werden zur Mängelbehebung weitergegeben und Matthias Moser M2 IT-Solutions ist abhängig von den Fristen der Lieferanten & Hersteller. Irgendwelche Schadenersatzansprüche können aus Reparatur-Verzögerungen nicht abgeleitet werden! Ein Garantieanspruch besteht nicht, wenn sich herausstellen sollte, dass die Geräte nicht ordentlich sauber gehalten wurden (dazu gehört auch eine regelmäßige Reinigung innen) und der Defekt darauf zurückzuführen ist. Weiters besteht ein Garantieanspruch nicht, wenn Geräte zweckentfremdet verwendet wurden, von Dritten Einbauten vorgenommen wurden, die unverträglich sind oder das Gerät mechanische Schäden aufweist. Mechanische Schäden bei Lieferung müssen unmittelbar reklamiert werden, ansonsten erlischt dafür der Garantieanspruch! Für Waren die gegenüber Matthias Moser M2 IT-Solutions als defekt deklariert wurden und sich bei deren Überprüfung herausstellt, dass die Ware einwandfrei ist und z.B. ein Bedienungsfehler vorlag, werden von Matthias Moser M2 IT-Solutions Überprüfungs- und eine Administrationspauschale verrechnet! Im Falle, dass sich die Probleme in Zusammenhang mit der Software-Installation ergeben und diese nicht von Matthias Moser M2 IT-Solutions erbracht wurde, oder nach der Installation durch Matthias Moser M2 IT-Solutions vom Kunden verändert wurde, kann Matthias Moser M2 IT-Solutions diese auf Kundenwunsch in Ordnung bringen, verrechnet jedoch für die aufgewendete Zeit den Software-Techniker-Stundensatz. Eine solche Nachinstallation wird von Matthias Moser M2 IT-Solutions ausschließlich mit solchen Produkten vorgenommen, für die der Kunde ordnungsgemäße Lizenzen besitzt und diese Matthias Moser M2 IT-Solutions zur Verfügung stellt. Bei allen Software-Problemen wird von Matthias Moser M2 IT-Solutions vorerst eine Virenprüfung durchgeführt. Sollte sich herausstellen, dass das Gerät virenverseucht ist, wird dem Kunden die Entfernung der Viren und gegebenenfalls die Neuinstallation der Software mit dem Techniker-Stundensatz in Rechnung gestellt.

Für gelieferte Software leisten wir Gewähr im Rahmen der von unseren Vorlieferanten bzw. vom Hersteller gegebenen Gewährleistung bzw. Garantie. Wird von uns gelieferte Software auch von uns installiert, leisten wir Gewähr für die Funktion der vereinbarten bzw. der in der Programmdokumentation enthaltenen Leistungen zum Installationszeitpunkt.

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen leisten wir Gewähr für die vereinbarte, sach- und fachgerechte Leistungserbringung, wir haften jedoch nicht für den Eintritt eines bestimmten Erfolges.

Bei Eingriffen oder Änderungen des Kunden sowohl in die Hard- als auch in die Software erlischt jede Gewährleistung.

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Ausfuhr

Für Computer-Produkte bestehen – je nach Land und Region – Ausfuhrbeschränkungen. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht, dass er sich vor jeder Ausfuhr beim Wirtschaftsministerium nach den einschlägigen Bestimmungen erkundigen soll und diese einhalten muss.

8. Software

Für Software gelten eigene Bestimmungen: es gelten die Bestimmungen der Hersteller, die üblicherweise den Verkaufspackungen beiliegen oder online verfügbar sind!

Der Kunde darf die Software nur im Ausmaß der gekauften Lizenzen und nur gemäß den Lizenzbedingungen des Softwarelieferanten bzw. Softwareherstellers verwenden.

9. Datenschutz

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine – für das Rechtsgeschäft nötigen Firmendaten – von Matthias Moser M2 IT-Solutions EDV-mäßig gespeichert werden. Der Kunde stimmt zu, dass diese Daten auch für “direct mailings” oder “Email-Newsletter” verwendet werden dürfen.

10. Allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort ist Feldkirch. Für sämtliche Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Feldkirch vereinbart.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.